Hintergrund
Um zu verhindern, dass Firmen, die Bauleistungen erbringen, die Umsatzsteuer zwar vereinnahmen, jedoch nicht an das Finanzamt abführen, hat der Gesetzgeber die Umsatzsteuerschuldumkehr auch für Bauleistungen geschaffen. Geregelt ist dies in §13b UStG. Geltung hat die Ust-Schuldumkehr immer da, wenn der Bauherr ebenfalls Unternehmer ist und die Auftragssumme 500 € (Stand: 11.06.2020) übersteigt. Die Bagatellgrenze ist allerdings nur auf Reparaturen und Wartungsarbeiten anwendbar. Wie Sie die Regelung des §13b in TopKontor Handwerk umsetzen, erfahren Sie in diesem Artikel. Weitere grundsätzliche Infos zur Mehrwertsteuer finden Sie übrigens auf dieser Seite.
Quereinstieg: Wenn Sie die Einstellung nur für eine Rechnung vornehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Grundeinstellungen
Über die Einstellungen können Sie eine Zuordnung zu einer Steuerkategorie für §13b-Umsätze vornehmen sowie die Bagatellgrenze festlegen. Klicken Sie in den Einstellungen nacheinander auf Vorschlagswerte > Umsatzsteuerkategorien.
Grundsätzlich wird TopKontor Handwerk mit den richtigen Einstellungen ausgeliefert, so dass in den meisten Fallen keine Änderungen nötig sind.
13b für nur für ein Dokument
Sie können die Regelungen der Umsatzsteuerschuldumkehr für ein einzelnes Dokument einstellen. Dafür öffnen Sie zunächst das entsprechende Dokument.
Dann wechseln Sie 1. in das Register „Positionen“ und klicken 2. anschließend auf .
Umsatzsteuerschuldumkehr für einen Kunden
Sollten Sie häufiger für einen Kunden tätig sein, der selbst ebenfalls Unternehmer ist, können Sie zu diesem Kunden auch grundsätzlich die Umsatzsteuerschuldumkehr einrichten. Öffnen Sie zunächst den entsprechenden Kunden aus den Stammdaten. Geben Sie 1. den Datensatz mit frei. Klicken Sie 2. dann auf das Register . 3. Wechseln Sie in das Register . Jetzt öffnen Sie 4. mit dem Button das Pulldown-Menü und wählen 5. die passende Steuerkategorie aus. Schließen Sie 6. nun das Pulldown-Menü mit einem Klick auf . Abschließend klicken Sie 7. auf .
Dokument ohne Mehrwertsteuer
Nach dem Sie die Umstellung ausgeführt haben, sehen Sie dass im Abschlussblock keine Mehrwertsteuerberechnung erfolgt und das der entsprechende Textbaustein auf die Regelung des §13b hinweist.