TopKontor Handwerk: Rechnungen mit Umsatzsteuerschuldumkehr (§13b)

Aug 26, 2021

Hintergrund

Um zu verhindern, dass Firmen, die Bauleistungen erbringen, die Umsatzsteuer zwar vereinnahmen, jedoch nicht an das Finanzamt abführen, hat der Gesetzgeber die Umsatzsteuerschuldumkehr auch für Bauleistungen geschaffen. Geregelt ist dies in §13b UStG. Geltung hat die Ust-Schuldumkehr immer da, wenn der Bauherr ebenfalls Unternehmer ist und die Auftragssumme 500 € (Stand: 11.06.2020) übersteigt. Die Bagatellgrenze ist allerdings nur auf Reparaturen und Wartungsarbeiten anwendbar. Wie Sie die Regelung des §13b in TopKontor Handwerk umsetzen, erfahren Sie in diesem Artikel. Weitere grundsätzliche Infos zur Mehrwertsteuer finden Sie übrigens auf dieser Seite.

Quereinstieg: Wenn Sie die Einstellung nur für eine Rechnung vornehmen möchten, klicken Sie bitte hier.

Grundeinstellungen

Über die Einstellungen können Sie eine Zuordnung zu einer Steuerkategorie für §13b-Umsätze vornehmen sowie die Bagatellgrenze festlegen. Klicken Sie in den Einstellungen nacheinander auf Vorschlagswerte > Umsatzsteuerkategorien.

TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Umsatzsteuerkategorien in den Einstellungen
Zusätzlich dazu, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, können Sie in den Dokumenten mit einem Textbaustein auf die Regelungen zum §13b hinweisen. Entspechende Einstellungen dazu finden Sie ebenfalls in den Einstellungen unter Dokumente > Formulare / Vor- und Nachtexte.
TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Einstellungen für Formulare, Vor- und Nachtexte
Hinweis:
Grundsätzlich wird TopKontor Handwerk mit den richtigen Einstellungen ausgeliefert, so dass in den meisten Fallen keine Änderungen nötig sind.

13b für nur für ein Dokument

Sie können die Regelungen der Umsatzsteuerschuldumkehr für ein einzelnes Dokument einstellen. Dafür öffnen Sie zunächst das entsprechende Dokument.
Dann wechseln Sie 1. in das Register „Positionen“ und klicken 2. anschließend auf  TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Button Einstellungen Dokument.

TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: So gelangen sie in die Dokument-Einstellungen
In den Einstellungen für das aktuelle Dokument aktivieren Sie im Register TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Register Allgemein den Haken „Steuerschuldumkehr bei Umsatzsteuer“ anwenden:
TopKontor Handwerk: Umsatzsteuerschuldumkehr im Dokument
Abschließend speichern Sie die Änderungen mit einem Klick auf TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Button Übernehmen .

Umsatzsteuerschuldumkehr für einen Kunden

Sollten Sie häufiger für einen Kunden tätig sein, der selbst ebenfalls Unternehmer ist, können Sie zu diesem Kunden auch grundsätzlich die Umsatzsteuerschuldumkehr einrichten. Öffnen Sie zunächst den entsprechenden Kunden aus den Stammdaten. Geben Sie 1. den Datensatz mit TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Register Allgemein frei. Klicken Sie 2. dann auf das Register TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Register Konditionen. 3. Wechseln Sie in das Register TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Register Angaben zur Steuerpflicht. Jetzt öffnen Sie 4. mit dem Button TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Button mit drei Punkten das Pulldown-Menü und wählen 5. die passende Steuerkategorie aus. Schließen Sie 6. nun das Pulldown-Menü mit einem Klick auf TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Button OK. Abschließend klicken Sie 7. auf TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Button Speichern.

TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Ändern der Steuerkategorie eines Kunden
Alle Dokumente (bzw. nur Rechnungen), die Sie für diese Kunden nach der Änderung anlegen, werden nun keine Umsatzsteuer ausweisen.

Dokument ohne Mehrwertsteuer

Nach dem Sie die Umstellung ausgeführt haben, sehen Sie dass im Abschlussblock keine Mehrwertsteuerberechnung erfolgt und das der entsprechende Textbaustein auf die Regelung des §13b hinweist.

TopKontor Handwerk und Umsatzsteuerschuldumkehr: Abschluss nach 13b