BAG-Urteil ist ein weiters Signal für eine lückenlose Zeiterfassung
Das höchste deutsche Arbeitsgericht stellt schon beinahe nebenbei fest, dass es in Deutschland bereits eine Pflicht zur Zeiterfassung gibt. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz nach Maßgabe des EuGH auslegt, dann besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagt Inken Gallner, Präsidentin des BAG. Zur Erinnerung: Das deutsche Arbeitsrecht sieht aktuell nur eine Zeiterfassung für Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Ein Signal, dass der Gesetzgeber tätig werden muss, gab es bereits 2019 aus Luxemburg. Der EuGH stellte damals fest, dass eine genaue Erfassung von Arbeitszeiten …. auch im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen ist.
Es scheint fast, als würden Gerichte die Gesetzgebung übernehmen. Zumindest ist das neueste BAG-Urteil ein Weckruf für die Politik, das Thema in Gesetze zu gießen. Und tatsächlich findet sich die Zeiterfassung auch im aktuellen Koalitionsvertrag. Alles zusammengenommen wird klar: In Deutschland wird (wenn durch das Urteil nicht sowieso schon) eine lückenlose Zeiterfassung Pflicht.
Pflicht zur Zeiterfassung ganz konkret
Wie so oft, wenn die Theoretiker sich etwas einfallen lassen, bleibt es erstmal theoretisch. Wie eine Zeiterfassung auszusehen hat, hat bisher niemand definiert. Sicherlich finden sich einige Formulierungen wie „…eine Zeiterfassung sollte objektiv, verlässlich und zugänglich sein„. Weiterhin ist wohl bereits sicher, dass der gesamte Arbeitstag, also Arbeitsbeginn, Pausenbeginn und Ende sowieo das Arbeitsende zu dokumentieren ist. Aber wie wir Praktiker dies nun umzusetzen haben, bleibt offen, und wir dürfen hoffen, dass der Gesetzgeber möglichst Konkretes zu Papier bringt.
Nehmen wir allerdings alle Infos zusammen, muss ein Mitarbeiter jede Änderung seines „Zeitstatus“ bereits heute dokumentieren. Denken Sie an die Reaktionen Ihrer Handwerker, wenn Sie Ihnen gleich morgen die entsprechenden Formulare auf einem Klemmbrett in die Hand drücken. Denken Sie auch daran, dass diese Zettel im Büro kontrolliert, summiert, aufbereitet und schließlich archiviert werden müssen. Wir sehen Sie schon täglich hinter Ihren Pappenheimern hinterher laufen…
Digitale Zeiterfassung
Sie lesen diesen Text auf unserer Webseite und wir sind quasi die Digitalisierung. Egal, was die Theoretiker am Ende ausbrüten, es ist schon jetzt ganz klar, dass wir mit Zettel & Stift in der Praxis gar nicht anfangen brauchen. Allein schon die Zugänglichkeit ist im Grunde schon der letzte Sargnagel, denn dies bedeutet, dass jeder Beteiligte (also Arbeitnehmer, Betriebsräte, Aufsichtsbehören und Interessenvertretungen) darauf Zugriff haben müssen. Wie wollen Sie das umsetzen? Ebenso ist es mit der Arbeitszeitkontoführung. Niemand wird sich ins Büro setzen und von allen Mitarbeitern die Arbeits- und Pausenzeiten aufaddieren.
Es wird nur mit Technik gehen! Hier unser Vorschlag: Smartphones haben Ihre Mitarbeiter eh und mit unserer Software TopZeit haben Sie bereits alles, was benötigt werden könnte. Ihre Mitarbeiter zücken einfach das Handy und tippen auf einen Button, sobald sich eine Änderung ergibt. Das war’s!
Die App überträgt die Daten an die Zeiterfassungssoftware im Büro. Hier läuft die Verbuchung auf den Arbeitszeitkonten automatisch und über die App können Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeiten live einsehen.
Fazit
Durch das Gerichtsurteil des BAG ist bestätigt, dass im Grunde schon jetzt eine Zeiterfassung Pflicht ist. Selbst wenn dies nicht so wäre, ist sicher, dass es kommen wird. Sicher ist auch, dass einfachere Systeme (Papier & Stift, Excellisten) ausscheiden werden. Somit ist ein System wie unsere Zeiterfassung sicherlich auch jetzt schon einen Blick wert, auch wenn die genauen Anforderungen nicht bekannt sind. Besonders, weil die Pflicht ja schon besteht. Durch unsere Softwarepflegevereinbarungen erhalten Sie aber ohnehin jede nötige Softwareanpassung zum Festpreis, so dass die Software später ohnehin an die Rechtslage angepasst wird. Also worauf warten Sie – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.